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Die Moralhüterin der NZZ

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 5/4/2012 22:51:45

Auf den online-Bericht in der NZZ:

„32 Lehrer aus dem Kanton Zürich mit Berufsverbot
Internet-Pornografie und sexuelle Übergriffe führen in den meisten Fällen zur Registrierung auf der nationalen schwarzen Liste“


habe ich folgenden Kommentar gesandt:

"Wen wird's wundern, wenn auch weiterhin - oder nun noch vermehrt und gar lebenslang - Lehrer ihre Berufung nicht mehr ausüben dürfen, denen alles Vorbildliche nachgesagt wird, ausser dass man bei ihnen "Kinderpornographie" gefunden hat? Wer erfährt denn schon genau, wieviel und was genau gefunden wurde? Warum genügt das Auffinden zweifelhafter Bilder für ein Berufsverbot? Gewaltvideos und Tötungsspiele dürfen Jugendliche weiterhin ohne rechtliche Folgen konsumieren. Mit der Begründung, damit würden ja nur Dinge kompensiert, die real nicht ausgeführt werden können und deshalb sogar vorbeugende Wirkung hätten..."

Reaktion der Redaktion auf meinen Kommentar zum Bericht:

Am 04.04.2012 16:02, schrieb Juliane Leopold:

Guten Tag Herr Joos,

Bitte sehen Sie davon ab, Kommentare dieser Art auf nzz.ch zu posten.
Kinderpornographie ist strafbar, die Relativierung dieser Verbrechens dulden wir in keiner Art und Weise.

Juliane Leopold für nzz.ch
Redaktorin Community/ Digital
Neue Zürcher Zeitung AG, Falkenstrasse 11, CH-8021 Zürich
Telefon direkt +41 44 258 16 72
Telefon mobil +41 79 923 49 48
juliane.leopold@nzz.ch | www.nzz.ch

Auf meine Antwort darauf wird wohl kaum weiter eingegangen werden:

-------- Original-Nachricht --------
Betreff:  Re: Kommentare auf nzz.ch
Datum:  Wed, 04 Apr 2012 18:38:20 +0200
An:  Juliane Leopold <juliane.leopold@nzz.ch>, online.redaktion@nzz.ch

Sehr geehrte Damen und Herren RedaktorInnen,
sehr geehrte Frau Leopold,
Mit Verlaub - was soll das heissen : "Kommentare dieser Art" ???
Sind wir denn in einer Diktatur, wurde vielleicht schon die Kobik informiert??? (Dürfen Sie ruhig tun, man wird Sie dort belehren, was wirklich nicht geduldet wird)
Ich bitte Sie, davon abzusehen, mich in die Ecke von Verbrechen zu schieben und  mir mitzuteilen, was an meinem Post damit zu tun haben könnte.
"Strafbarkeit" heisst noch lange nicht "lebenslänglich". Also sollte es erlaubt sein, über Strafen zu diskutieren und anderer Meinung zu sein.
Auch bei der NZZ.
Freundliche Grüsse, Martin Joos


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