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zum Thema "VERWAHRUNG"

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 14/5/2018 15:28:06

zum Thema "VERWAHRUNG


Weil ich es selbst kaum mehr ertragen kann, dass Beat Meier immer noch in der Strafanstalt Pöschwies (seit einigen Jahren eleganter tönend in "Justiz- und Vollszuganstalt" umbenannt)  verwahrt bleibt, (und er dies tagtäglich - nun schon über ein Vierteljahrhundert lang aushalten muss...)  möchte ich wieder einmal versuchen, auf all die Ungerechtigkeiten aufmerksam zu machen, die weitgehend unbeachtet bleiben. In den Medien wird fast nur in zustimmender Weise berichtet, d.h. es wird eher für Verwahrung Partei ergriffen, wenn "das Volk" härtere Bestrafung fordert, als dass auf die  skandalösen Zustände in der Schweiz aufmerksam gemacht würde. I
m Vergleich mit anderen zivilisierten Ländern werden in der Schweiz - im Vehältnis zur Zahl der Einwohner - am häufigsten Menschen verwahrt.
Es ist ein Thema, das auch die Politik kaum interessiert oder nur dann wirklich zur Sprache kommt, wenn wieder einmal "vom Volk" nach schärferen Strafen geschrien wird!

Ich kann nur auf Aussagen von Beat Meier verweisen und darauf hoffen, dass seine Worte zu diesem Thema endlich von jenen unvoreingenommen ernst genommen werden, die für mehr Ausgewogenheit und Gerechtigkeit sorgen können.

Es geht mir keineswegs um Verharmlosung von "Opfern" oder Parteinahme für "Verbrecher", sondern um einen menschengerechten Umgang auch mit Menschen, die (zu Recht oder Unrecht) bestraft wurden und nicht aus übertriebenem Sicherheitsbedürfnis "des Volkes" einfach eingesperrt bleiben dürfen, wenn keine stichhaltigen Gründe mehr dafür sprechen...

Hier Worte von Beat Meier dazu:       

"Laut Gesetz müssen Verwahrte (nach Art. 64 StGB) am Anfang nach spätestens 2 Jahren, danach jährlich "überprüft" werden. Wie sieht die Realität aus?

Was passiert bei einer jährlichen Überprüfung?

Normalerweise erhält der Verwahrte eines Tages eine normale Besuchsbewilligung, wie sie auch etwa bei Familienbesuchen ausgestellt wird. Darauf steht der Name des Fallverantwortlichen für den betreffenden Verwahrten und die Adresse des Zürcher Justizvollzugs. Der Name wechselt nicht selten und auch der Zeitpunkt viel zu unterschiedlich und daher völlig unvorhersehbar, sodass für den Verwahrten nicht unbedingt klar ist, um was es bei dem Besuch gehen wird.

Der Verwahrte wird dann im Besuchsraum vom Fallverantwortlichen begrüsst und gefragt, wie es ihm gehe. Die nächste Standardfrage - in meinem Falle war dies eine und auch andere Mitverwahrte bestätigen dies - lautet sinngemäss: "Hatten Sie seit der letzten Überprüfung irgendwelche Therapien oder Kurse absolviert?" Dies muss wohl in den meisten Fällen verneint werden, da Verwahrten in der Regel gar keine Therapie angeboten wird. ... Viel länger als 15 Minuten dauert das Gespräch jedenfalls nicht, Zeit für Handnotizen des Fallverantwortlichen mit einbezogen. Falls überhaupt weiter nachgefragt wird; nach meinen eigenen und von Dritten gewonnenen Erfahrungen lautet der 'Bericht' daraufhin in aller Regel, ohne weitere 'Überprüfungen ", lapidar so oder ähnlich: "keine Veränderungen, es wird die Weiterführung der Verwahrung empfohlen." Und postwendend amtlich verfügt."

Hier der ausführliche Bericht zu seiner Situation!



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