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Sex mit 13-Jähriger!- ein Vergleich!

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 27/10/2012 22:02:25
Tags: Familienvater, Sex, mit, Teenagermädchen

Am 25.10.2012 meldet die Berner Zeitung:

Mann wegen Sex mit 13-Jähriger verurteilt
"Ein 47-jähriger Familienvater lernte im Internet eine 13-Jährige kennen – und liess sich auf eine Affäre mit ihr ein. Das brachte ihm nun eine Strafe von 14 Monaten bedingt ein."      


Keine Woche ist vergangen, da stand in derselben Zeitung:

«Schock und Betroffenheit, aber auch grosse Besonnenheit»
"Der Fall des pädophilen Lehrers sorgte am Freitag im Gsteighofschulhaus Burgdorf für Wirbel. Bei aller Betroffenheit orten die Schuloberen in der Bevölkerung aber auch «grosse Besonnenheit»."

(
Medienitteilung der "Präsidialdirektion"  der Stadt Burgdorf )

Siehe auch hier!


Sie begegneten sich zuerst nur im Internet, der Familienvater und das Teenagermädchen. Dann wurde der Kontakt real. "Die 13-Jährige und der 47-jährige verheiratete Mann hatten eine Affäre über mehrere Monate, während der er ihr auch SMS und Mails mit pornografischem Inhalt schickte."

Nur eine kurze Verhandlung war es vor dem Regionalgericht in Burgdorf. Allfällige "pädophile Neigungen" seien vor dem Gericht kein Thema gewesen. "Weil der Mann von Beginn weg geständig war und die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, wird er im abgekürzten Verfahren verurteilt."


Kurzer Prozess also!

Strafe: 14 Monate bedingt, Probezeit zwei Jahre.


"Das Strafmass trage sowohl den Übergriffen als auch seiner Vorstrafenlosigkeit Rechnung.",
meint Staatsanwalt Hansjürg Brodbeck

Das also ist ein "rechnungtragendes" Strafmass für eine Affäre mit einem minderjährigen Mädchen über mehrere Monate und Versand von SMS und Mails mit pornografischem Inhalt!

Im Schweizerischen Strafgesetzbuch steht unter Art 197
u.a.:
"Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.")

und im Art. 187 steht u.a.:

"Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt,es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht,wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft."

Man mag dem Familienvater mit Recht zugestehen, dass er "von Beginn weg geständig war"
und dass es ihn belaste, was er gemacht habe.Auch wolle er seine Familie nicht verlieren, die sein «Ein und Alles.» sei. Er habe als Folge des Strafverfahrens seinen Job verloren, habe nun aber wieder eine Arbeit gefunden.
Mich persönlich freut's wenn er seinen Weg zum Wohle der Familie und in Freiheit wieder finden kann.
Es würde mich aber auch interessieren, wie sich das "Opfer" zum Urteil stellt!

Und jetzt der Vergleich:


Ein Lehrer, der während rund 20 Jahre in der Stadt Burgdorf unterrichtete und zudem während 16 Jahren die Kadetten leitete,

wird fristlos entlassen,


weil die Staatsanwaltschaft "von sich aus"
aktiv geworden sei und wegen Kinderpornografie ermittle.

"Allein die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft wegen Kinderpornografie ermittle, habe gereicht, um drastische Massnahmen zu ergreifen, sagte der Präsident der Burgdorfer Volksschulkommission, Dieter Haller ... «Wir haben dem Lehrer umgehend gekündigt. In diesem Bereich gilt die Null-Toleranz.»"


"Der Präsident der Volksschulkommission betonte, dass gegen den Mann nie Vorwürfe laut geworden seien."


aber...:

"In diesem Bereich gilt die Null-Toleranz.»"



Nulltoleranz, für einen Lehrer, der während 20 Jahren zu keinen Beanstandungen Anlass gab hinsichtlich einer noch nicht gerichtlich erwiesenen "pädophilen" Neigung oder Veranlagung und einem noch nicht gerichtlich erwiesenen Konsum von Kinderpornographie!

  • Der Lehrer ist erledigt, wird auf die "schwarze Liste" kommen und darf sicher nie mehr einen "Job" mit Kindern ausführen, obwohl noch gar nichts gerichtlich erwiesen ist.



  • Der Familienvater darf - zum Glück und Wohle der Familie, hoffentlich! - weiter sein und bleiben, wo er hingehört und hat wieder ein Arbeit.


Der Lehrer sei "untergetaucht", hiess es in den Medien. Das tönt nach Unberechenbarkeit... (Die Gesellschaft "erntet, was sie sät"!)

Mit gutem Recht meidet er die Gesellschaft, meine ich, solange so viel UngeRECHT(?)igkeit im Rechtswesen dominiert, sobald auch nur ein "Verdacht" besteht, ein Erwachsener könnte die Integrität eines Kindes verletzt haben.

Ausser er sei Familienvater und seine Frau und Familie stehe zu ihm, trotz seinen Verfehlungen.

  • Müsste nicht auch eine Schul- und eine Stadt-Gemeinde zu ihrem bisher unbescholtenen Mitbürger und Lehrer stehen, mindestens so lange, bis ihm wirklich unverzeihlich Schwerwiegendes nachgewiesen werden konnte und er deswegen gerichtlich verurteilt wird?   



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