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Beat Meier erneut im Blick...

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 7/2/2016 19:18:55
Tags: Sonntagszeitung, Beat, Meier

Zuerst brachte heute die Sonntagszeitung einen Bericht unter dem Titel:

"Verwahrter Pädophiler mit Kinderpornos erwischt"


Auch im Tages-Anzeiger erschien darüber heute ein Bericht.

Und natürlich konnte der "Blick" dazu nicht schweigen und nannte auch gleich den Namen des Verwahrten, obwohl auf den Bericht in der Sonntagzeitung verwiesen wird und dort kein Name genannt wurde.

Es stimmt, dass Beat Meier einmal verbotenerweise Zugang hatte zum Internet.
Dazu muss aber bemerkt werden, dass die Schweiz mit Verwahrten schlimmer umgeht als alle anderen zivilisierten Länder:

Sie müssen ihr Leben in Hochsicherheitsgefängnissen absitzen,
was die Öffentlichkeit pro Tag und Verwahrten mindestens Fr.500.- kostet und sie haben null Erleichterungen gegenüber Gefangenen, die ihre Strafe absitzen.

Gemäss Definition ist Verwahrung keine Strafe, sondern sollte nur sicher stellen, dass der  Verwahrte nicht wieder in Kontakt mit der Öffentlichkeit kommt.
Tatsache ist aber, dass ein Verwahrter während seiner ganzen Inaftierung wie ein Schwerverbrecher bestraft wird, auch wenn er seine effektive Strafe schon längst verbüsst hat.

Es gibt z.B. in Regensdorf mindestens ein Verwahrter, dessen effektive Strafe nur 8 Monate dauerte, die er schon seit Jahren abgesessen hat...

Was nun die "Kinderpornographie", betrifft, die angeblich bei Beat Meier gefunden wurde, handelt es sich um Zeichnungen, die - mit genügend richterlicher Fantasie - als pornografisch bezeichnet werden könnten. Nach Aussagen von Beat hat er diese weder selbst gesehen, bevor sie ihm bei der Gerichtsverhandlung vorgelegt wurden,  noch selbst heruntergeladen. Der konfiszierte Computer ging durch verschiedene Hände, und es ist gut möglich, dass dieses Material auch erst nachträglich auf den Computer gelangte. Zudem ist es ja lächerllch, dass Zeichungen zu einer Bestrafung führen können. Das Gesetz lässt aber dem Richter tatsächlich die Freiheit, auch Zeichnungen als verbotene Pornographie anzusehen und zu bestrafen.
Bis zu  drei Jahren könne der Besitz solcher Bilder bestraft werden. Fragt sich nur, wie die Strafe ausgeführt werden soll, wo Beat dqch schon über zwanzig Jahre im Hochsicherheits- Gefängnis einsitzt...


Wann  endlch wird ein guter Journalist / eine gute Journalistin sich die Mühe nehmen, den unglaublichen Justizskandal um Beat Meier aufzudecken?
Es gibt absolut eindeutige Belege, dass Beat Meier zu Unrecht verurteilt wurde und er zu Unrecht seit über zwanzig Jahren im Gefängnis sitzt!


NACHTRAG:
Der unter einer unheilbaren Hassliebe leidende Immer-noch-Blick-Journalist V.D. kann es einfach nicht lassen, seine zwei am meisten "geliebten" Protagonisten sporadisch wieder dem sensationslüsternen Blick-Publikum zum gluschtigen Lesefrass vorzusetzen.  Auch wenn dieser Journalist von einem sehr gewissenhaften Wahrheitssucher über die wahren Hintergründe des "Falles Meier" aufgeklärt wurde und VD einige Fehler seiner Berichterstattungen zugegeben hat, kommt er nicht aus seiner Verblendeheit und seinem kriechersichen Glauben an die Unfehlbarkeit richterlicher Entscheide hinweg. Eine wahrhaft armselige Gefangenheit in eine selbstüberhebliche Borniertheit, die nur von einem Volksverblödungsblatt geduldet und bezahlt werden kann, das die prmitivsten Bedürfnisse der Masse befriedigt...



weiteres zu Beat Meier  hier


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