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ARCHIV > 2007
10. Okt. 2007
Beobachter 21/07
( http://www.beobachter.ch/wohnen/artikel/verwirrung-um-verwahrung/)
Strafvollzug
Verwirrung um Verwahrung
Nun beginnen die grossen Probleme für Jurist/inn/en, Richter/innen, Therapeut/inn/en welche uns die Verwahrungsinitiative beschert hat ... Und das Schweizervolk bezahlt, bezahlt, bezahlt ....
Und der zu Unrecht Verwahrte wartet, wartet, wartet ........................ auf sein (Menschen-)Recht.....
Zitate aus dem Bericht von Vera Bueller :
Dominik Lehner, Leiter Abteilung Freiheitsentzug und soziale Dienste im Kanton Basel-Stadt: «Wir haben zu wenig ausgebildete Gerichtspsychiater. Aber es darf doch nicht sein, dass Insassen länger in der Verwahrung bleiben müssen, nur weil man aufs Gutachten wartet».
Basler Vollzugsleiter Dominik Lehner : «Wir müssen auch mal den Mut haben - notabene nach bestmöglicher Absicherung -, einen Verwahrten schrittweise in die Freiheit zu entlassen. Sonst kann man gleich sagen: lebenslänglich.»
>>>> Dies widerspräche freilich den Menschenrechten, was Günter Stratenwerth zur Bemerkung verleitet: «Wollen die Schweizer Justizbehörden diesbezüglich glaubwürdig sein, müssen sie nun einen Täter wie Markus W. freilassen. Wenn Gutachter zu diesem Schluss kommen, sind die Behörden dazu per Gesetz verpflichtet.».
Vera Bueller deckt auf, was eigentlich niemand(?) so wollte: Neben der dem Menschenrecht widersprechenden Verwahrungspraxis - in Urteil und Vollzug, nota bene! - wird es das Schweizervolk wohl nur in diesem Punkt wirklich aufrütteln: Was uns die Verwahrungsinitiative beschert, widerspricht nicht nur in unschweizerischer Art gegen jedes Recht - also einem Rechtsempfinden, das die "Schweiz" doch so vorbildlich macht(e) - sondern es kostet auch!
Doch diesen Punkt berührt Vera Bueller nur indirekt. Es würde kosten - viel mehr noch, als schon die Verwirrung um die neuen Verwahrungsbedingungen den Fachleuten bescheren - wenn wenigstens die Bedingungen erfüllt würden, die zu Begriff "Verwahrung" gehörten: Verwahrung ist nicht (mehr) Strafvollzug!
Eine weiteres Zitat aus dem Bericht:
"Die rechtliche Situation wird zusätzlich kompliziert, weil es unter den heute Verwahrten nicht nur Sexualstraftäter und Gewaltverbrecher, sondern auch sogenannte Gewohnheitsverbrecher gibt. Damit sind notorische Betrüger, Hochstapler oder Diebe gemeint. Nach dem neuen Recht können diese nicht mehr verwahrt werden, weil die Massnahme nur noch für gefährliche Gewalttäter ausgesprochen werden darf. Wie sollen die Gerichte nun bei ihrer Überprüfung entscheiden, wenn die Gewohnheitsverbrecher nicht therapiefähig sind? Bleiben sie in der Verwahrung? Rechtsexperten streiten sich, ob dies legal ist. «Das wird letztlich das Bundesgericht entscheiden müssen», ist Roland Hengartner vom Aargauer Straf- und Massnahmenvollzug überzeugt."
Fragen an die Schweizer Steuerzahler/innen:
Ich (auch) nicht!
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