Zur Beachtung: Ich bin nicht  Mitglied dieses Komitees stehe aber voll hinter dessen Bestrebungen und habe die Erlaubnis, Angaben zum "Fall Beat Meier" aus der Broschüre des Komitees (BEI MIR ERHÄLTLICH!)hier zu veröffentlichen. 
 

Der Verlauf der 12 Jahre des Verfahrens seit Beat Meiers Verhaftung:

 

 

13. Februar 1993:

Die Kinder werden verhört und gerichtsmedizinisch untersucht. Diese Untersuchungen ergeben keinerlei Anzeichen sexueller Einwirkungen oder dergleichen bei K. und U.
16. Februar 1993: Verhör und Belügung der angereisten Mutter: Dabei wurde ihr gegenüber behauptet, dass es medizinisch „hieb und stichfest erwiesen“ sei, dass ihre Söhne durch ihren Mann vergewaltigt worden wären (ihre eigenen Angaben in der Schweiz zu Protokoll später). Es sei ihr gedroht worden, dass sie ihre Söhne nicht wiederbekomme, wenn diese ihren Stiefvater nicht belasten würden. Tatsächlich werden ihr die Kinder nicht übergeben, sondern in der folgenden Nacht, wie die Nächte davor, getrennt in einem Heim platziert.
In Wahrheit ist in den betreffenden medizinischen Expertenberichten zu lesen:
Die Untersuchung zeigt keinerlei Anomalie“.
13.-17.Februar 1993: Druck auf die Kinder durch die Polizei: Die ganze Zeit über werden die Kinder tagsüber jeweils stundenlang separat in Polizeizellen gesperrt. Gemäss heutigen Berichten werden ihnen dabei Gurte, beziehungsweise Hosenträger und Schnürsenkel abgenommen und der damals noch nicht 10jährige U. ist seinen heutigen Aussagen gemäss teilweise sogar mit einem gefesselten Tatverdächtigen zusammen eingesperrt. Die Nächte verbringen sie – die jüngeren vom älteren getrennt – in einem fremden Kinderheim.
17. Februar 1993: Erste belastende Aussagen durch Stiefsohn K.: Erst jetzt können K. angeblich belastende Aussagen ‚entlockt’ werden. Zuvor allerdings haben sie die Kinder immer wieder damit bedroht, dass sie, wenn sie nicht gegen ihren Stiefvater aussagen würden, für immer von ihrer Mutter getrennt und in einem Kinderheim in dem ihnen fremden und fremdsprachigen Land versorgt würden (gemäss heutigen Aussagen der inzwischen erwachsenen Buben).
Die Polizisten hätten, so K. heute, ihm alle angeblichen sexuellen Handlungen vorgesagt, worauf er zuletzt, aus Angst davor, nie mehr nach Hause gehen zu dürfen, einfach mit „Ja“ geantwortet hätte. Es gibt jedoch weder protokollierte Fragen an die Kinder, noch deren Unterschrift auf den Protokollen, noch irgendwelche andere Art von Aufzeichnungen, welche Aufschluss über die Art und Weise der Befragung hätte liefern können.
Die Mutter erhält ihre Söhne direkt nach diesen Aussagen zurück. Zusammen reisen sie in der kommenden Nacht in die Schweiz zurück.
Trotz deutlichen Hinweisen in diversen Protokollen der Kinder und deren Mutter auf Druck durch die Beamten im Ausland wird nie auch nur ansatzweise in Betracht gezogen, diese Hinweise zu überprüfen.
Ca.23.Februar 1993: Stiefsohn K. wird durch die Züricher Stadtpolizei befragt: Er bestätigt die in Paris protokollierten Anschuldigungen im Wesentlichen, wenn auch mit Widersprüchen. K. spricht heute von damaligem Druck auf ihn auch durch die Zürcher Polizei. Aktenkundig ging auch die Zürcher Polizei fälschlicherweise davon aus, dass medizinisch Vergewaltigungen bewiesen seien.
März 1993 Die Schweiz stellt ein Auslieferungsbegehren. Beat Meier verzichtet sogleich explizit auf seine Einspracherechte dagegen, erklärt sich mit der Auslieferung einverstanden.
Ca. Ende 1993: Begutachtung von Beat Meier durch einen renommierten Professor. In seinem Befund stellt dieser zwar eine pädophile Veranlagung (aufgrund Beat Meiers eigener Deklaration), jedoch keinerlei Persönlichkeitsstörungen fest und hält ihn für nicht gefährlich.
13. Feb.1993 bis
2. Juni 1996:
Dauer Auslieferungshaft insgesamt: Beat Meier bleibt nun jahrelang in Auslieferungshaft, während derer im Ausland wegen der neuen (angeblichen) Aussagen von K. und U. sowie weiteren durch den bekannten Deutschen erhobenen Beschuldigungen ermittelt wird. Es wird ihm nun sexueller Missbrauch von pflegebefohlenen Kindern über Jahre hinweg vorgeworfen.
Während der ersten Monate der Haft wird er mehrmals von den Aufsehern in offensichtlicher Absicht zu besonders gewalttätigen Personen einquartiert. Nicht immer kann er Auseinandersetzungen verhindern. Einmal wird er zu zwei bekennenden Neonazis in die Zelle verlegt, welche – wie bei jeder Zellenverlegung bisher – zuvor durch die Wärter über die Art der Anschuldigungen gegen ihn informiert wurden. Kurzerhand schlagen ihn die beiden mit Hilfe von Holzknüppeln zusammen. Mit gebrochenen Rippen und diversen offenen Verletzungen wird er in der Folge in die Krankenabteilung verlegt.
Allerdings tun auch die Medien das Ihrige dazu, dass er einen schweren Stand in der Untersuchungshaftanstalt hat. In wilden Storys voller halsbrecherischer Mutmassungen wird von ihm das Bild eines „Monsters“ gezeichnet, das angeblich Kinder in halb Europa geschändet und verschachert hat. Dem Erfindungsreichtum der Reporter sind offenbar längst keine Grenzen mehr gesetzt.
Während seiner Haftzeit stirbt sein Vater, einsam, da er seit der Verhaftung des Sohnes im Ausland nicht mehr betreut wird. Beat Meier versucht zwar, aus der Haft heraus Gemeindeschwestern-Besuche bei seinem Vater zu organisieren, doch lehnt der alte Mann Besuche von ihm fremden Personen ab. Obwohl sich Beat Meier von Anfang an vollumfänglich mit der Auslieferung einverstanden erklärte, dauert die Auslieferungshaft ein Vielfaches dessen, was in solchen Fällen normal wäre.
Januar 1995: Verfahren in Frankreich werden eingestellt: das Verfahren im Ausland bezüglich angebl. sexueller Handlungen mit Minderjährigen wird eingestellt, weil die Ermittlungen die Vorwürfe nicht hätten erhärten können.
3. Juni 1996 Überstellung in die Schweiz. Beat Meier kommt einstweilen in Affoltern am Albis in Untersuchungshaft.
Ab Juni 1996: PPD verweigert Therapie: Vergeblich ersucht Beat Meier den PPD (PsychiatrischPsychologischer Dienst der Justiz Zürich) um psychotherapeutische Hilfe (Folgen jahrelanger Isolationshaft, unverarbeiteter Tod des Vaters während der Haft, alte aufbrechende Traumata, aber auch über seine Veranlagung möchte er liebend gerne mit kompetenten Fachleuten sprechen). Man verlangt von ihm ein Geständnis bevor er irgendwelche Hilfe erwarten könne.
Ca. 15. Sept. 1996: Erneute Befragung von Stiefsohn K. Er bestätigt die 1993 gemachten Aussagen, wobei ihm allerdings fast alles von der Bezirksanwältin vorgesagt werden muss. U. wird ebenfalls befragt, kann sich nur noch an Bruchstücke dessen erinnern, was er im Ausland ausgesagt hatte und verwickelt sich ebenfalls in Widersprüche.
Ca. November 1996: Fotografieren der gesamten Hautoberfläche von Beat Meier: Er wird im gerichtsmedizinischen Institut in Zürich von Kopf bis Fuss fotografiert. Die Aufnahmen dienen zur Feststellung, ob er in einem von unzähligen pornographischen Filmen auftrete, die bei der Polizei im Laufe der Zeit bei Razzien sichergestellt wurden. Weitere Entlastung, da kein Ergebnis.
Im Verlaufe 1996: Entlastender Befund durch das gerichtsmed. Institut. Auf die Frage: „Sind bei einem 12jährigen Knaben, bei dem angeblich Analverkehr durch einen Erwachsenen vorgenommen wurde, Spuren oder Anzeichen dafür zu erwarten?“, wird festgestellt:
„Es wären Verletzungen der Darmschleimhaut und eine Ausweitung des Darmschliessmuskels zu erwarten. Dies umso mehr, wenn der Analverkehr gegen den Willen des Knaben, und/oder mehrmals und über eine längere Zeitspanne vorgenommen worden wäre.“.
Bekanntlich waren weder bei K. noch bei U. bei der gerichtsärztlichen Untersuchung irgendwelche Anomalitäten festgestellt ­worden.
Dez. 1996 / Feb. 1997: Eine Gerichtsgutachterin begutachtet Beat Meier. Sie sieht ihn dazu an drei relativ kurzen Begegnungen. Durch eine Assistentin werden schliesslich im Eiltempo an einem Nachmittag – teilweise auf regelwidrige Art – einige psychologische Tests erhoben.
Februar 1997: Das Gutachten wird vorgelegt. Demnach hätte Beat Meier eine „narzistisch-hystrionische Persönlichkeitsstörung“ und sei „unfähig, sich in andere einzufühlen“. Das Gutachten erwähnt nichts davon, dass er aufgrund schon mehrjähriger Isolationshaft psychisch angeschlagen ist und auch das Gutachten des ausländischen Experten von 1993 bleibt unerwähnt. Beat Meier ist überzeugt, dass es sich weitgehend um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Die Bezirksanwältin hatte auch nach etwelcher Verwahrungsnotwendigkeit gefragt. Dazu gibt es im Gutachten keine eigentliche Empfehlung, sondern es heisst wörtlich:
„Will man absolute Sicherheit, bleibt nur die Verwahrung in einer geschlossenen Strafanstalt.“.
Ein Satz, der eigentlich auf jeden Menschen angewandt werden könnte, denn wer kann schon jemals über die Zukunft eines Menschen absolut sicher sein?
Ca. März 1997: Die alten Verfahren werden nun offiziell eingestellt. (Siehe unter „Die 10 Jahre vor Beginn des Verfahrens, das zu seiner heutigen Verwahrung führte“).
Es folgt die Anklageerhebung. Beat Meier wird wegen „mehrfacher sexueller Nötigung“ und der „mehrfacher sexueller Handlungen an Kindern“ angeklagt. Er soll über knapp drei Jahre hinweg immerzu und wiederholt an unzähligen, „nicht mehr genau eruierbaren Zeiten und Orten“ seine Stiefsöhne sexuell missbraucht und am älteren Sohn seit April 1990 bis am Tage vor seiner Verhaftung am 12. Februar 1993 immer wieder den Analverkehr vollzogen haben.
September 1997: Schuldspruch Bezirksgericht: Beat Meier wird durch das Bezirksgericht Zürich schuldig gesprochen und zu 5 Jahren und 10 Monaten Zuchthaus verurteilt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft appellieren gegen das Urteil.
Ca. April 1998: Prof. Dr. K., Soziologie und Psychologie-Dozent an einer deutschen Universität, schreibt eine Expertenmeinung zu demjenigen Teil des Gerichtsgutachtens, welches sich mit den Testresultaten befasst. Darin stellt der renommierte Professor fest, dass das Gutachten: „...mit derart vielen und schwerwiegenden Fehlern behaftet ist, dass es keinesfalls für eine gerichtliche Beurteilung herangezogen werden darf“.
6.September 1998: Beat Meier wird nach Regensdorf in die Strafanstalt Pöschwies überstellt. Die ersten Wochen unter untersuchungshaftähnlichem Regime, dann mehrere Wochen lang, obwohl keinerlei erhöhte Fluchtgefahr gilt, in der besonders isolierten Abteilung ‹FG› (‹Fluchtgefahr›), dann einige Wochen in einer Übergangsabteilung und ab 1.12.98 im sogenannten Normalvollzug.
Ca. 25. Nov. 1998: Abgelehntes ‚deal’ ‹Freilassung gegen Geständnis›: Beat Meier soll sich vor der Obergerichtsverhandlung schuldig bekennen und würde dafür keine Verwahrung kassieren. Dies hätte bedeutet, dass zwar das Urteil der Vorinstanz bestätigt würde, er aber praktisch sofort nach der Verhandlung freigelassen worden wäre, da er bis dato schon mehr als die auszufällende Strafe verbüsst hatte. Beat Meier geht darauf nicht ein.
30.November 1998: Schuldspruch vor dem Zürcher Obergericht: Es verurteilt Beat Meier erneut zu 5 Jahren und 10 Monaten, spricht aber zudem die Verwahrung nach Art. 43.1.2 aus. Zudem soll er keine Therapie erhalten, da er weder therapiefähig noch therapiewillig sei. Das Urteil des Obergerichts lag zum Schluss der eintägigen Verhandlung fertig gedruckt in mehreren Exemplaren vor; es war schon vor der Verhandlung vorbereitet worden. Wie schon vor Bezirksgericht wurden die Anträge der Verteidigung auf Zeugeneinvernahmen unter anderem der Söhne und der Ehefrau Beat Meiers abgewiesen.
30.November 1998: Drohung durch den Staatsanwalt: Direkt nach dem Schuldspruch, im Abstellraum für Gefangene, wird Beat Meier vom amtierenden Staatsanwalt aufgesucht: Er droht ihm, dass er „in 20 Jahren noch im Gefängnis“ wäre, wenn er nun das Urteil weiterzöge. Trotz dieser unmissverständlichen Drohung zieht Beat Meier den Fall vor das Kassationsgericht.
Ca. Februar 2000: Stiefsohn K. gesteht erstmals falsche Aussagen ein: Er sucht plötzlich den Pflichtverteidiger von Beat Meier auf und gesteht diesem gegenüber, dass er seinen Stiefvater seinerzeit aufgrund von Druck durch die Polizei zu Unrecht belastet habe.
Ab August 2000: Therapie von aussen begonnen: Beat Meier bekommt vom PPD keine Therapie. Er schreibt im April 2000 diverse aussenstehende Therapeuten und Therapeutinnen an und bekommt von einer Psychotherapeutin eine Zusage. Erst nachdem Beat Meier in den Hungerstreik tritt, wird ihm schliesslich gestattet, die Dienste der Therapeutin in Anspruch zu nehmen. Sie erhält vom PPD einen befristeten und eingegrenzten Auftrag. So darf sie – erstaunlicherweise! – gemäss dessen Wortlaut „nicht deliktpräventiv arbeiten“. Die wöchentlich einstündige Therapie wird anfangs zum PPD-üblichen Tarif durch die Krankenkasse bezahlt – zunächst für 1 Jahr, später verlängert bis Mai 2002.
November 2000: Kassationsgericht hebt Obergerichtsurteil auf und weist das Verfahren zur Neubeurteilung zurück. Dabei wird unter anderem die erneute Befragung von K. angeregt.
August
2001:
Obergericht verfügt erneute Befragung von Stiefsohn K.. Doch es geschieht dennoch lange Zeit nichts.
Im Laufe von 2001: Blindgutachten: Beat Meiers Psychotherapeutin lässt von einer namhaften Testpsychologin (HAP Zürich) ein Blindgutachten über die ursprünglich von der Gerichtsgutachterin an Beat Meier durchgeführten Tests erstellen. Denn sie kann anhand ihrer eigenen Erkenntnisse schwer nachvollziehen, dass die Ergebnisse der Tests wirklich so waren, wie im Gutachten behauptet. Das Blindgutachten der Expertin kommt zu völlig anderen Ergebnissen als die Gerichtspsychiaterin. Sie findet in den Testrohdaten gar keine Anzeichen einer Persönlichkeitsstörung. Vielmehr attestiert die Psychologin in ihrem Blindgutachten dem Probanden u.a. eine hohe Einfühlungsfähigkeit in seine Mitmenschen.
Herbst/Winter 2001: Begutachtung durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter des PPD (für ein Forschungsprojekt): Beat Meier meldete sich freiwillig. Nach vielen Gesprächen und der Durchführung einer Reihe von Tests hält der Mitarbeiter vom PPD in seinem schriftlichen Bericht folgendes fest: „...keine Persönlichkeitsstörung (...) eine überdurchschnittlich hohe Einfühlungsgabe und ein altruistisch hilfsbereites Wesen“. Staatsanwaltschaft und Gerichte kümmert dies nicht.
23. Mai
2002:
Einvernahme von Stiefsohn K. Via Einwegspiegel sieht Beat Meier an diesem Tag erstmals seinen Stiefsohn K. wieder – dieser jedoch nicht seinen Stiefvater. K. entlastet Beat Meier in dem etliche Stunden dauernden Verhör vollumfänglich und erklärt detailliert, wie es zu den seinerzeitigen falschen Aussagen gekommen sei. Einige Zitate aus dem Protokoll:
„...ich möchte etwas berichtigen. Es hat nicht gestimmt, was ich damals ausgesagt habe.“
(Auf Frage: „Was hat denn nicht gestimmt?“) „Das mit Herrn Meier, wegen des sexuellen Missbrauchs.“
(Auf Frage: „Warum machten Sie denn damals diese Aussagen?“) „Weil wir in Paris unter Druck waren.“
(Auf Frage: „Inwiefern hat man Sie unter Druck gesetzt?“) „Man hat gedroht, dass wir nicht mehr heimkämen, dass wir in einem Heim bleiben müssten.“
(Auf Frage: „Was konkret sollten Sie denn tun oder nicht tun, um nicht in ein Heim zu kommen?“) „Wir mussten das sagen, was sie uns gesagt hatten.“
(weiter unten) „Wir waren allein dort, meine Mutter war in der Schweiz. Sie sagten uns die ganze Zeit, wenn wir nichts sagen würden, kämen wir in ein Heim, kämen wir nie mehr nach Hause.“
(und gegen Schluss)
„Ich kann mit dem Gefühl nicht leben, dass jemand im Gefängnis hockt wegen meinen Falschaussagen.“
Ende Mai 2002: Erneute Therapie-Verweigerung: Die Therapie mit der auswärtigen Psychotherapeutin wird ohne konkrete Begründung nicht verlängert. Künftig führen sie und Beat Meier gezwungenermassen die Therapie im allgemeinen Besuchsraum fort und Beat Meier bezahlt ihren – verringerten – Tarif aus seinem Gefangenenlohn.
Ab Oktober 2002: Stiefsohn K. besucht seinen Stiefvater ab diesem Tag regelmässig in der Strafanstalt Pöschwies. Eines Tages erhielt Beat Meier zunächst einen Brief von seinem Stiefsohn K. und kurz darauf eine erste Besuchsanmeldung. Die Wiedersehensfreude war gemäss Beat Meier gegenseitig und „unbeschreiblich schön“. Später wird auch U. seinen Stiefvater mehrmals besuchen.
Ende März./
Anf. April
2003:
Zwei Gespräche mit gerichtlich kurzfristig aufgebotener „unabhängiger“ Forensikerin: Bei zwei Terminen zu ca. 2 Std. wird Beat Meier von einer vom Staatsanwalt bestellten Forensikerin zu Gesprächen aufgeboten. Die Frau sei eine vom PPD unabhängige Expertin. Es stellt sich später heraus, dass sie vielmehr in engem Kontakt mit dem Leiter des PsychiatrischPsychologischen Dienstes der Justiz steht. Zudem wird im Zürcher TagesAnzeiger aufgedeckt: Diese Forensikerin ist eine verkappte VPM-Aktivistin (eine bekannte „PsychoSekte“)!
11. April 2003: 2. Berufung erster Verhandlungstag: Beide Stiefsöhne (K. und U.) erscheinen zum Gerichtstermin (08.00 bis ca. 18.30 Uhr) und wollen aussagen. Es wird ihnen nicht erlaubt; sie werden des Saales verwiesen und dürfen nicht mehr hinein. Sie warten beide vergeblich den ganzen Tag über im Vorraum des Gerichtssaales.
K. hatte noch vor der Verhandlung seinem Geschädigtenvertreter per Brief aufgetragen, die Entschädigungsforderungen formell zurückzuziehen und hatte darin nochmals seine Aussagen vom Mai 2002 bekräftigt. Das Schreiben wurde zu den Akten genommen. U. hatte auch, aber ohne Echo, an seinen Geschädigtenvertreter geschrieben. Während der Gerichtsverhandlung erhielt das Gericht ein Fax, worin dieser sich auf ein Telefonat gleichentags von U. bezog und die Entschädigungsforderungen für diesen zurückzog. Von einem eigentlichen Rückzug der Anschuldigungen hingegen liess er nichts verlauten, obwohl auch U. gemäss seinen späteren Aussagen in seinem Telefonat an den Geschädigtenvertreter und auch in einem vorangegangenen Brief die einstigen Anschuldigungen gegen seinen Stiefvater vor Gericht zurückgezogen haben wollte.
Die oben erwähnte Forensikerin hält ein 2-stündiges Plädoyer, wirkt dabei erkennbar nervös und klassifiziert den Angeklagten als „extrem gefährlich“. Dies sei er selbst dann, wenn das Gericht zum Schluss käme, er hätte die ihm vorgeworfenen Straftaten nicht begangen. Der Therapeutin von Beat Meier wirft sie vor, sie hätte sich von diesem „instrumentalisieren“ lassen. Sie verlangt Beat Meiers Verwahrung ohne Therapie, also bis zum Tode. Es scheint sich – für Prozessbeobachter sehr offensichtlich – um eine ‚Gefälligkeits-Expertenmeinung’ zu handeln. Das Gericht vertagt, um über diverse Anträge der Verteidigung zu beraten.
Mai 2003: Strafanzeige gegen die vom Staatsanwalt bestellte Forensikerin: Beat Meier zeigt diverse Falschaussagen der Frau auf, die sie vor Gericht gemacht hatte und reicht Strafanzeige wegen falschen Gutachtens gegen die Expertin ein.
4. Juli 2003: Schuldspruch nach ‹Urteilsberatung›: Anlässlich der ‹Urteilsberatung› wird endlich auch Stiefsohn U. als Auskunftsperson zugelassen. Als erstes wird er vor den Schranken befragt. Beat Meier wird von ihm erneut vollumfänglich entlastet. U. begründet seine damaligen Falschaussagen gleich wie K. mit massivem Druck und Bedrohungen seitens der Pariser und der Schweizer Polizei anlässlich der seinerzeitigen Befragungen. Zudem schildert U. in diversen Details, wie gut in Wahrheit sein Verhältnis mit seinem Stiefvater damals gewesen sei, als er noch mit diesem zusammen gelebt hatte und anlässlich des letzten Zusammenseins in jenen Februarferien 1993. Er schildert auch eindrücklich, wie sehr er seit den schockierenden Erlebnissen in Paris nach der Verhaftung seines Stiefvaters psychisch litt und auch heute noch leide. Dass er, als Beat Meier noch in der Familie gewesen war, noch ein aufgeweckter und stets fröhlicher Junge gewesen sei, seither aber niemandem mehr Vertrauen entgegen bringen könne und verschlossen und zurückgezogen sei. Er wisse nicht, ob er sich jemals richtig von diesem Schock erholen würde.
Der Staatsanwalt macht unverhohlen klar, dass er ihm nichts glaube. Es wird gar mit einem Strafverfahren wegen Begünstigung gedroht.
Ein vorbereitetes Plädoyer darf Beat Meier nicht halten, weil man dafür ‹keine Zeit› habe. Nach über 10 Jahren Haft darf also der Angeklagte vor Gericht nicht einmal selber etwas zu seiner Verteidigung sagen! Nach der längst schriftlich vorbereiteten ‹Urteilsberatung›, während derer der Referent Seite um Seite ablas, wird Beat Meier erneut verurteilt, wegen der langen Verfahrensdauer jetzt ‹nur noch› zu 4 J. 4 M. Zuchthaus. Die hat er bis dahin schon mehr als doppelt verbüsst. Er wird jedoch erneut verwahrt nach Artikel 43.1.2, ausdrücklich ohne Therapie, da angeblich nicht therapierbar, also faktisch für den Rest seines Lebens. Der Pflichtverteidiger von Beat Meier kündigt erneute staatsrechtliche Beschwerde beim Kassationsgericht an.
Seither: Inzwischen besucht vor allem das ältere angebliche Opfer dessen angeblichen Täter, seinen Stiefvater sehr oft im Gefängnis.
Sommer 2004: Kassationsgericht weist die staatsrechtliche Beschwerde ab. In der Begründung wird vor allem bemängelt, dass der Pflichtverteidiger es unterlassen habe, zu den einzelnen Rügen gegen die Vorinstanz jeweils die genauen Aktenstücke und stellen zu bezeichnen, woraus er die Begründung für die Rügen ableitet.
1. Dezember 2004: Bundesgericht weist eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde ab. Es dreht sich alles nur noch um formelle juristische Details, längst nicht mehr um die Sache selbst.
   

Somit ist die Verwahrung von Beat Meier rechtskräftig geworden. Zwar verlangt der heute gültige Verwahrungsartikel 43 explizit eine jährliche Überprüfung der Verwahrungsgrundlagen, jedoch wurde bei Beat Meier in den nunmehr sechseinhalb Jahren, während welchen er einzig noch unter dem Titel der Verwahrung in Haft gehalten wurde, bis zu diesem Sommer nicht ein einziges Mal eine Überprüfung vorgenommen.
Es scheint zumindest bis anhin bei den Strafvollzugsbehörden offenbar die Meinung vertreten worden zu sein, dass dieses Gesetz im Falle von Beat Meier getrost ausser Acht gelassen werden konnte, da sein Urteil all die Jahre (bis vor Kurzem) nicht rechtskräftig war - und vielleicht zudem, weil er ja vom Gericht als nicht therapierbar eingestuft worden ist.

Nun aber hat eine Überprüfung stattgefunden. Mehr dazu hier

Aktion "freebeat" - Text der Broschüre

Das Komitee für die Freiheit von Beat Meier ruft zu Spenden auf, damit dessen Verteidigung gesichert werden kann!

Postcheck-Konto: <freebeat>, Sammelkonto für Rechtsanwalt
Postcheck-Konto 85-156159-0

Ausland: Swiss Post, PostFinance, Nordring 8, CH-3030 Bern, 
Clearing: 09000 IBAN CH
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 Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe zur Schaffung von mehr Gerechtigkeit in unserem (Un-?)Rechtswesen!, tinjo!