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Zur Beachtung: Ich bin
nicht Mitglied dieses Komitees
stehe aber voll hinter dessen Bestrebungen und habe die Erlaubnis, Angaben
zum "Fall Beat Meier" aus der Broschüre des Komitees (BEI MIR
ERHÄLTLICH!)hier zu veröffentlichen.
Der Verlauf der 12 Jahre des Verfahrens seit Beat Meiers Verhaftung:
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13. Februar 1993:
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Die Kinder werden verhört und
gerichtsmedizinisch untersucht. Diese Untersuchungen ergeben keinerlei
Anzeichen sexueller Einwirkungen oder dergleichen bei K. und U. |
| 16.
Februar 1993: |
Verhör und Belügung der angereisten
Mutter: Dabei wurde ihr gegenüber behauptet, dass es medizinisch „hieb
und stichfest erwiesen“ sei, dass ihre Söhne durch ihren Mann
vergewaltigt worden wären (ihre eigenen Angaben in der Schweiz zu
Protokoll später). Es sei ihr gedroht worden, dass sie ihre Söhne nicht
wiederbekomme, wenn diese ihren Stiefvater nicht belasten würden. Tatsächlich
werden ihr die Kinder nicht übergeben, sondern in der folgenden Nacht,
wie die Nächte davor, getrennt in einem Heim platziert.
In Wahrheit ist in den betreffenden medizinischen Expertenberichten zu
lesen:
„Die Untersuchung zeigt keinerlei Anomalie“. |
| 13.-17.Februar
1993: |
Druck auf die Kinder durch die Polizei:
Die ganze Zeit über werden die Kinder tagsüber jeweils stundenlang
separat in Polizeizellen gesperrt. Gemäss heutigen Berichten werden ihnen
dabei Gurte, beziehungsweise Hosenträger und Schnürsenkel abgenommen und
der damals noch nicht 10jährige U. ist seinen heutigen Aussagen gemäss
teilweise sogar mit einem gefesselten Tatverdächtigen zusammen
eingesperrt. Die Nächte verbringen sie – die jüngeren vom älteren
getrennt – in einem fremden Kinderheim. |
| 17.
Februar 1993: |
Erste belastende Aussagen durch
Stiefsohn K.: Erst jetzt können K. angeblich belastende Aussagen
‚entlockt’ werden. Zuvor allerdings haben sie die Kinder immer wieder
damit bedroht, dass sie, wenn sie nicht gegen ihren Stiefvater aussagen würden,
für immer von ihrer Mutter getrennt und in einem Kinderheim in dem ihnen
fremden und fremdsprachigen Land versorgt würden (gemäss heutigen
Aussagen der inzwischen erwachsenen Buben).
Die Polizisten hätten, so K. heute, ihm alle angeblichen sexuellen
Handlungen vorgesagt, worauf er zuletzt, aus Angst davor, nie mehr nach
Hause gehen zu dürfen, einfach mit „Ja“ geantwortet hätte. Es gibt
jedoch weder protokollierte Fragen an die Kinder, noch deren Unterschrift
auf den Protokollen, noch irgendwelche andere Art von Aufzeichnungen,
welche Aufschluss über die Art und Weise der Befragung hätte liefern können.
Die Mutter erhält ihre Söhne direkt nach diesen Aussagen zurück.
Zusammen reisen sie in der kommenden Nacht in die Schweiz zurück.
Trotz deutlichen Hinweisen in diversen Protokollen der Kinder und deren
Mutter auf Druck durch die Beamten im Ausland wird nie auch nur
ansatzweise in Betracht gezogen, diese Hinweise zu überprüfen. |
| Ca.23.Februar
1993: |
Stiefsohn K. wird durch die Züricher
Stadtpolizei befragt: Er bestätigt die in Paris protokollierten
Anschuldigungen im Wesentlichen, wenn auch mit Widersprüchen. K. spricht
heute von damaligem Druck auf ihn auch durch die Zürcher Polizei.
Aktenkundig ging auch die Zürcher Polizei fälschlicherweise davon aus,
dass medizinisch Vergewaltigungen bewiesen seien. |
| März
1993 |
Die Schweiz stellt ein
Auslieferungsbegehren. Beat Meier verzichtet sogleich explizit auf seine
Einspracherechte dagegen, erklärt sich mit der Auslieferung
einverstanden. |
| Ca.
Ende 1993: |
Begutachtung von Beat Meier durch einen
renommierten Professor. In seinem Befund stellt dieser zwar eine pädophile
Veranlagung (aufgrund Beat Meiers eigener Deklaration), jedoch
keinerlei Persönlichkeitsstörungen fest und hält ihn für nicht gefährlich. |
13.
Feb.1993 bis
2. Juni 1996: |
Dauer Auslieferungshaft insgesamt: Beat
Meier bleibt nun jahrelang in Auslieferungshaft, während derer im Ausland
wegen der neuen (angeblichen) Aussagen von K. und U. sowie weiteren durch
den bekannten Deutschen erhobenen Beschuldigungen ermittelt wird. Es wird
ihm nun sexueller Missbrauch von pflegebefohlenen Kindern über Jahre
hinweg vorgeworfen.
Während der ersten Monate der Haft wird er mehrmals von den Aufsehern in
offensichtlicher Absicht zu besonders gewalttätigen Personen
einquartiert. Nicht immer kann er Auseinandersetzungen verhindern. Einmal
wird er zu zwei bekennenden Neonazis in die Zelle verlegt, welche – wie
bei jeder Zellenverlegung bisher – zuvor durch die Wärter über die Art
der Anschuldigungen gegen ihn informiert wurden. Kurzerhand schlagen ihn
die beiden mit Hilfe von Holzknüppeln zusammen. Mit gebrochenen Rippen
und diversen offenen Verletzungen wird er in der Folge in die
Krankenabteilung verlegt.
Allerdings tun auch die Medien das Ihrige dazu, dass er einen schweren
Stand in der Untersuchungshaftanstalt hat. In wilden Storys voller
halsbrecherischer Mutmassungen wird von ihm das Bild eines „Monsters“
gezeichnet, das angeblich Kinder in halb Europa geschändet und
verschachert hat. Dem Erfindungsreichtum der Reporter sind offenbar längst
keine Grenzen mehr gesetzt.
Während seiner Haftzeit stirbt sein Vater, einsam, da er seit der
Verhaftung des Sohnes im Ausland nicht mehr betreut wird. Beat Meier
versucht zwar, aus der Haft heraus Gemeindeschwestern-Besuche bei seinem
Vater zu organisieren, doch lehnt der alte Mann Besuche von ihm fremden
Personen ab. Obwohl sich Beat Meier von Anfang an vollumfänglich mit der
Auslieferung einverstanden erklärte, dauert die Auslieferungshaft ein
Vielfaches dessen, was in solchen Fällen normal wäre. |
| Januar
1995: |
Verfahren in Frankreich werden
eingestellt: das Verfahren im Ausland bezüglich angebl. sexueller
Handlungen mit Minderjährigen wird eingestellt, weil die Ermittlungen die
Vorwürfe nicht hätten erhärten können. |
| 3.
Juni 1996 |
Überstellung in die Schweiz. Beat Meier
kommt einstweilen in Affoltern am Albis in Untersuchungshaft. |
| Ab
Juni 1996: |
PPD verweigert Therapie: Vergeblich
ersucht Beat Meier den PPD (PsychiatrischPsychologischer Dienst der Justiz
Zürich) um psychotherapeutische Hilfe (Folgen jahrelanger Isolationshaft,
unverarbeiteter Tod des Vaters während der Haft, alte aufbrechende
Traumata, aber auch über seine Veranlagung möchte er liebend gerne mit
kompetenten Fachleuten sprechen). Man verlangt von ihm ein Geständnis
bevor er irgendwelche Hilfe erwarten könne. |
| Ca.
15. Sept. 1996: |
Erneute Befragung von Stiefsohn K. Er
bestätigt die 1993 gemachten Aussagen, wobei ihm allerdings fast alles
von der Bezirksanwältin vorgesagt werden muss. U. wird ebenfalls befragt,
kann sich nur noch an Bruchstücke dessen erinnern, was er im Ausland
ausgesagt hatte und verwickelt sich ebenfalls in Widersprüche. |
| Ca.
November 1996: |
Fotografieren der gesamten Hautoberfläche
von Beat Meier: Er wird im gerichtsmedizinischen Institut in Zürich von
Kopf bis Fuss fotografiert. Die Aufnahmen dienen zur Feststellung, ob er
in einem von unzähligen pornographischen Filmen auftrete, die bei der
Polizei im Laufe der Zeit bei Razzien sichergestellt wurden. Weitere
Entlastung, da kein Ergebnis. |
| Im
Verlaufe 1996: |
Entlastender Befund durch das
gerichtsmed. Institut. Auf die Frage: „Sind bei einem 12jährigen
Knaben, bei dem angeblich Analverkehr durch einen Erwachsenen vorgenommen
wurde, Spuren oder Anzeichen dafür zu erwarten?“, wird festgestellt:
„Es wären Verletzungen der Darmschleimhaut und eine Ausweitung des
Darmschliessmuskels zu erwarten. Dies umso mehr, wenn der Analverkehr
gegen den Willen des Knaben, und/oder mehrmals und über eine längere
Zeitspanne vorgenommen worden wäre.“.
Bekanntlich waren weder bei K. noch bei U. bei der gerichtsärztlichen
Untersuchung irgendwelche Anomalitäten festgestellt worden. |
| Dez.
1996 / Feb. 1997: |
Eine Gerichtsgutachterin begutachtet
Beat Meier. Sie sieht ihn dazu an drei relativ kurzen Begegnungen. Durch
eine Assistentin werden schliesslich im Eiltempo an einem Nachmittag –
teilweise auf regelwidrige Art – einige psychologische Tests erhoben. |
| Februar
1997: |
Das Gutachten wird vorgelegt. Demnach hätte
Beat Meier eine „narzistisch-hystrionische Persönlichkeitsstörung“
und sei „unfähig, sich in andere einzufühlen“. Das Gutachten erwähnt
nichts davon, dass er aufgrund schon mehrjähriger Isolationshaft
psychisch angeschlagen ist und auch das Gutachten des ausländischen
Experten von 1993 bleibt unerwähnt. Beat Meier ist überzeugt, dass es
sich weitgehend um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Die Bezirksanwältin
hatte auch nach etwelcher Verwahrungsnotwendigkeit gefragt. Dazu gibt es
im Gutachten keine eigentliche Empfehlung, sondern es heisst wörtlich:
„Will man absolute Sicherheit, bleibt nur die Verwahrung in einer
geschlossenen Strafanstalt.“.
Ein Satz, der eigentlich auf jeden Menschen angewandt werden könnte, denn
wer kann schon jemals über die Zukunft eines Menschen absolut sicher
sein? |
| Ca.
März 1997: |
Die alten Verfahren werden nun offiziell
eingestellt. (Siehe unter „Die 10 Jahre vor Beginn des Verfahrens, das
zu seiner heutigen Verwahrung führte“).
Es folgt die Anklageerhebung. Beat Meier wird wegen „mehrfacher
sexueller Nötigung“ und der „mehrfacher sexueller Handlungen an
Kindern“ angeklagt. Er soll über knapp drei Jahre hinweg immerzu und
wiederholt an unzähligen, „nicht mehr genau eruierbaren Zeiten und
Orten“ seine Stiefsöhne sexuell missbraucht und am älteren Sohn seit
April 1990 bis am Tage vor seiner Verhaftung am 12. Februar 1993 immer
wieder den Analverkehr vollzogen haben. |
| September
1997: |
Schuldspruch Bezirksgericht: Beat Meier
wird durch das Bezirksgericht Zürich schuldig gesprochen und zu 5 Jahren
und 10 Monaten Zuchthaus verurteilt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft
appellieren gegen das Urteil. |
| Ca.
April 1998: |
Prof. Dr. K., Soziologie und
Psychologie-Dozent an einer deutschen Universität, schreibt eine
Expertenmeinung zu demjenigen Teil des Gerichtsgutachtens, welches sich
mit den Testresultaten befasst. Darin stellt der renommierte Professor
fest, dass das Gutachten: „...mit derart vielen und schwerwiegenden
Fehlern behaftet ist, dass es keinesfalls für eine gerichtliche
Beurteilung herangezogen werden darf“. |
| 6.September
1998: |
Beat Meier wird nach Regensdorf in die
Strafanstalt Pöschwies überstellt. Die ersten Wochen unter
untersuchungshaftähnlichem Regime, dann mehrere Wochen lang, obwohl
keinerlei erhöhte Fluchtgefahr gilt, in der besonders isolierten
Abteilung ‹FG› (‹Fluchtgefahr›), dann einige Wochen in einer Übergangsabteilung
und ab 1.12.98 im sogenannten Normalvollzug. |
| Ca.
25. Nov. 1998: |
Abgelehntes ‚deal’ ‹Freilassung
gegen Geständnis›: Beat Meier soll sich vor der Obergerichtsverhandlung
schuldig bekennen und würde dafür keine Verwahrung kassieren. Dies hätte
bedeutet, dass zwar das Urteil der Vorinstanz bestätigt würde, er aber
praktisch sofort nach der Verhandlung freigelassen worden wäre, da er bis
dato schon mehr als die auszufällende Strafe verbüsst hatte. Beat Meier
geht darauf nicht ein. |
| 30.November
1998: |
Schuldspruch vor dem Zürcher
Obergericht: Es verurteilt Beat Meier erneut zu 5 Jahren und 10 Monaten,
spricht aber zudem die Verwahrung nach Art. 43.1.2 aus. Zudem soll er
keine Therapie erhalten, da er weder therapiefähig noch therapiewillig
sei. Das Urteil des Obergerichts lag zum Schluss der eintägigen
Verhandlung fertig gedruckt in mehreren Exemplaren vor; es war schon vor
der Verhandlung vorbereitet worden. Wie schon vor Bezirksgericht wurden
die Anträge der Verteidigung auf Zeugeneinvernahmen unter anderem der Söhne
und der Ehefrau Beat Meiers abgewiesen. |
| 30.November
1998: |
Drohung durch den Staatsanwalt: Direkt
nach dem Schuldspruch, im Abstellraum für Gefangene, wird Beat Meier vom
amtierenden Staatsanwalt aufgesucht: Er droht ihm, dass er „in 20 Jahren
noch im Gefängnis“ wäre, wenn er nun das Urteil weiterzöge. Trotz
dieser unmissverständlichen Drohung zieht Beat Meier den Fall vor das
Kassationsgericht. |
| Ca.
Februar 2000: |
Stiefsohn K. gesteht erstmals falsche
Aussagen ein: Er sucht plötzlich den Pflichtverteidiger von Beat Meier
auf und gesteht diesem gegenüber, dass er seinen Stiefvater seinerzeit
aufgrund von Druck durch die Polizei zu Unrecht belastet habe. |
| Ab
August 2000: |
Therapie von aussen begonnen: Beat Meier
bekommt vom PPD keine Therapie. Er schreibt im April 2000 diverse
aussenstehende Therapeuten und Therapeutinnen an und bekommt von einer
Psychotherapeutin eine Zusage. Erst nachdem Beat Meier in den Hungerstreik
tritt, wird ihm schliesslich gestattet, die Dienste der Therapeutin in
Anspruch zu nehmen. Sie erhält vom PPD einen befristeten und
eingegrenzten Auftrag. So darf sie – erstaunlicherweise! – gemäss
dessen Wortlaut „nicht deliktpräventiv arbeiten“. Die wöchentlich
einstündige Therapie wird anfangs zum PPD-üblichen Tarif durch die
Krankenkasse bezahlt – zunächst für 1 Jahr, später verlängert bis
Mai 2002. |
| November
2000: |
Kassationsgericht hebt
Obergerichtsurteil auf und weist das Verfahren zur Neubeurteilung zurück.
Dabei wird unter anderem die erneute Befragung von K. angeregt. |
August
2001: |
Obergericht verfügt erneute Befragung
von Stiefsohn K.. Doch es geschieht dennoch lange Zeit nichts. |
| Im Laufe
von 2001: |
Blindgutachten: Beat Meiers
Psychotherapeutin lässt von einer namhaften Testpsychologin (HAP Zürich)
ein Blindgutachten über die ursprünglich von der Gerichtsgutachterin an
Beat Meier durchgeführten Tests erstellen. Denn sie kann anhand ihrer
eigenen Erkenntnisse schwer nachvollziehen, dass die Ergebnisse der Tests
wirklich so waren, wie im Gutachten behauptet. Das Blindgutachten der
Expertin kommt zu völlig anderen Ergebnissen als die
Gerichtspsychiaterin. Sie findet in den Testrohdaten gar keine Anzeichen
einer Persönlichkeitsstörung. Vielmehr attestiert die Psychologin in
ihrem Blindgutachten dem Probanden u.a. eine hohe Einfühlungsfähigkeit
in seine Mitmenschen. |
| Herbst/Winter
2001: |
Begutachtung durch einen
wissenschaftlichen Mitarbeiter des PPD (für ein Forschungsprojekt): Beat
Meier meldete sich freiwillig. Nach vielen Gesprächen und der Durchführung
einer Reihe von Tests hält der Mitarbeiter vom PPD in seinem
schriftlichen Bericht folgendes fest: „...keine Persönlichkeitsstörung
(...) eine überdurchschnittlich hohe Einfühlungsgabe und ein
altruistisch hilfsbereites Wesen“. Staatsanwaltschaft und Gerichte kümmert
dies nicht. |
23. Mai
2002: |
Einvernahme von Stiefsohn K. Via
Einwegspiegel sieht Beat Meier an diesem Tag erstmals seinen Stiefsohn K.
wieder – dieser jedoch nicht seinen Stiefvater. K. entlastet Beat
Meier in dem etliche Stunden dauernden Verhör vollumfänglich und erklärt
detailliert, wie es zu den seinerzeitigen falschen Aussagen gekommen sei.
Einige Zitate aus dem Protokoll:
„...ich möchte etwas berichtigen. Es hat nicht gestimmt, was ich damals
ausgesagt habe.“
(Auf Frage: „Was hat denn nicht gestimmt?“) „Das mit Herrn Meier,
wegen des sexuellen Missbrauchs.“
(Auf Frage: „Warum machten Sie denn damals diese Aussagen?“) „Weil
wir in Paris unter Druck waren.“
(Auf Frage: „Inwiefern hat man Sie unter Druck gesetzt?“) „Man hat
gedroht, dass wir nicht mehr heimkämen, dass wir in einem Heim bleiben müssten.“
(Auf Frage: „Was konkret sollten Sie denn tun oder nicht tun, um nicht
in ein Heim zu kommen?“) „Wir mussten das sagen, was sie uns gesagt
hatten.“
(weiter unten) „Wir waren allein dort, meine Mutter war in der Schweiz.
Sie sagten uns die ganze Zeit, wenn wir nichts sagen würden, kämen wir
in ein Heim, kämen wir nie mehr nach Hause.“
(und gegen Schluss)
„Ich kann mit dem Gefühl nicht leben, dass jemand im Gefängnis hockt
wegen meinen Falschaussagen.“ |
| Ende Mai
2002: |
Erneute Therapie-Verweigerung: Die
Therapie mit der auswärtigen Psychotherapeutin wird ohne konkrete Begründung
nicht verlängert. Künftig führen sie und Beat Meier gezwungenermassen
die Therapie im allgemeinen Besuchsraum fort und Beat Meier bezahlt ihren
– verringerten – Tarif aus seinem Gefangenenlohn. |
| Ab Oktober
2002: |
Stiefsohn K. besucht seinen Stiefvater
ab diesem Tag regelmässig in der Strafanstalt Pöschwies. Eines Tages
erhielt Beat Meier zunächst einen Brief von seinem Stiefsohn K. und kurz
darauf eine erste Besuchsanmeldung. Die Wiedersehensfreude war gemäss
Beat Meier gegenseitig und „unbeschreiblich schön“. Später wird auch
U. seinen Stiefvater mehrmals besuchen. |
Ende März./
Anf. April
2003: |
Zwei Gespräche mit gerichtlich
kurzfristig aufgebotener „unabhängiger“ Forensikerin: Bei zwei
Terminen zu ca. 2 Std. wird Beat Meier von einer vom Staatsanwalt
bestellten Forensikerin zu Gesprächen aufgeboten. Die Frau sei eine vom
PPD unabhängige Expertin. Es stellt sich später heraus, dass sie
vielmehr in engem Kontakt mit dem Leiter des PsychiatrischPsychologischen
Dienstes der Justiz steht. Zudem wird im Zürcher TagesAnzeiger
aufgedeckt: Diese Forensikerin ist eine verkappte VPM-Aktivistin (eine
bekannte „PsychoSekte“)! |
| 11.
April 2003: |
2. Berufung erster
Verhandlungstag: Beide Stiefsöhne (K. und U.) erscheinen zum
Gerichtstermin (08.00 bis ca. 18.30 Uhr) und wollen aussagen. Es wird
ihnen nicht erlaubt; sie werden des Saales verwiesen und dürfen nicht
mehr hinein. Sie warten beide vergeblich den ganzen Tag über im Vorraum
des Gerichtssaales.
K. hatte noch vor der Verhandlung seinem Geschädigtenvertreter per Brief
aufgetragen, die Entschädigungsforderungen formell zurückzuziehen und
hatte darin nochmals seine Aussagen vom Mai 2002 bekräftigt. Das
Schreiben wurde zu den Akten genommen. U. hatte auch, aber ohne Echo, an
seinen Geschädigtenvertreter geschrieben. Während der
Gerichtsverhandlung erhielt das Gericht ein Fax, worin dieser sich auf ein
Telefonat gleichentags von U. bezog und die Entschädigungsforderungen für
diesen zurückzog. Von einem eigentlichen Rückzug der Anschuldigungen
hingegen liess er nichts verlauten, obwohl auch U. gemäss seinen späteren
Aussagen in seinem Telefonat an den Geschädigtenvertreter und auch in
einem vorangegangenen Brief die einstigen Anschuldigungen gegen seinen
Stiefvater vor Gericht zurückgezogen haben wollte.
Die oben erwähnte Forensikerin hält ein 2-stündiges Plädoyer, wirkt
dabei erkennbar nervös und klassifiziert den Angeklagten als „extrem
gefährlich“. Dies sei er selbst dann, wenn das Gericht zum Schluss käme,
er hätte die ihm vorgeworfenen Straftaten nicht begangen. Der Therapeutin
von Beat Meier wirft sie vor, sie hätte sich von diesem
„instrumentalisieren“ lassen. Sie verlangt Beat Meiers Verwahrung ohne
Therapie, also bis zum Tode. Es scheint sich – für Prozessbeobachter
sehr offensichtlich – um eine ‚Gefälligkeits-Expertenmeinung’ zu
handeln. Das Gericht vertagt, um über diverse Anträge der Verteidigung
zu beraten. |
| Mai
2003: |
Strafanzeige gegen die vom Staatsanwalt
bestellte Forensikerin: Beat Meier zeigt diverse Falschaussagen der Frau
auf, die sie vor Gericht gemacht hatte und reicht Strafanzeige wegen
falschen Gutachtens gegen die Expertin ein. |
| 4.
Juli 2003: |
Schuldspruch nach ‹Urteilsberatung›:
Anlässlich der ‹Urteilsberatung› wird endlich auch Stiefsohn U. als
Auskunftsperson zugelassen. Als erstes wird er vor den Schranken befragt. Beat
Meier wird von ihm erneut vollumfänglich entlastet. U. begründet
seine damaligen Falschaussagen gleich wie K. mit massivem Druck und
Bedrohungen seitens der Pariser und der Schweizer Polizei anlässlich der
seinerzeitigen Befragungen. Zudem schildert U. in diversen Details, wie
gut in Wahrheit sein Verhältnis mit seinem Stiefvater damals gewesen sei,
als er noch mit diesem zusammen gelebt hatte und anlässlich des letzten
Zusammenseins in jenen Februarferien 1993. Er schildert auch eindrücklich,
wie sehr er seit den schockierenden Erlebnissen in Paris nach der
Verhaftung seines Stiefvaters psychisch litt und auch heute noch leide.
Dass er, als Beat Meier noch in der Familie gewesen war, noch ein
aufgeweckter und stets fröhlicher Junge gewesen sei, seither aber
niemandem mehr Vertrauen entgegen bringen könne und verschlossen und zurückgezogen
sei. Er wisse nicht, ob er sich jemals richtig von diesem Schock erholen würde.
Der Staatsanwalt macht unverhohlen klar, dass er ihm nichts glaube. Es
wird gar mit einem Strafverfahren wegen Begünstigung gedroht.
Ein vorbereitetes Plädoyer darf Beat Meier nicht halten, weil man dafür
‹keine Zeit› habe. Nach über 10 Jahren Haft darf also der Angeklagte
vor Gericht nicht einmal selber etwas zu seiner Verteidigung sagen! Nach
der längst schriftlich vorbereiteten ‹Urteilsberatung›, während
derer der Referent Seite um Seite ablas, wird Beat Meier erneut
verurteilt, wegen der langen Verfahrensdauer jetzt ‹nur noch› zu 4 J.
4 M. Zuchthaus. Die hat er bis dahin schon mehr als doppelt verbüsst. Er
wird jedoch erneut verwahrt nach Artikel 43.1.2, ausdrücklich ohne
Therapie, da angeblich nicht therapierbar, also faktisch für den Rest
seines Lebens. Der Pflichtverteidiger von Beat Meier kündigt erneute
staatsrechtliche Beschwerde beim Kassationsgericht an. |
| Seither: |
Inzwischen besucht vor allem das ältere
angebliche Opfer dessen angeblichen Täter, seinen Stiefvater sehr oft im
Gefängnis. |
| Sommer
2004: |
Kassationsgericht weist die
staatsrechtliche Beschwerde ab. In der Begründung wird vor allem bemängelt,
dass der Pflichtverteidiger es unterlassen habe, zu den einzelnen Rügen
gegen die Vorinstanz jeweils die genauen Aktenstücke und stellen zu
bezeichnen, woraus er die Begründung für die Rügen ableitet. |
| 1.
Dezember 2004: |
Bundesgericht weist eidgenössische
Nichtigkeitsbeschwerde ab. Es dreht sich alles nur noch um formelle
juristische Details, längst nicht mehr um die Sache selbst. |
| |
|
|
Somit ist die Verwahrung von Beat
Meier rechtskräftig geworden. Zwar verlangt der heute gültige
Verwahrungsartikel 43 explizit eine jährliche Überprüfung der
Verwahrungsgrundlagen, jedoch wurde bei Beat Meier in den nunmehr
sechseinhalb Jahren, während welchen er einzig noch unter dem Titel der
Verwahrung in Haft gehalten wurde, bis zu diesem Sommer nicht ein einziges Mal eine Überprüfung
vorgenommen.
Es scheint zumindest bis anhin bei den Strafvollzugsbehörden offenbar die
Meinung vertreten worden zu sein, dass dieses Gesetz im Falle von Beat
Meier getrost ausser Acht gelassen werden konnte, da sein Urteil all die
Jahre (bis vor Kurzem) nicht rechtskräftig war - und vielleicht zudem,
weil er ja vom Gericht als nicht therapierbar eingestuft worden ist.
Nun aber hat eine
Überprüfung stattgefunden. Mehr dazu
hier
Aktion
"freebeat" - Text der Broschüre
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