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ZUM TAG > 2011 > Juni 2011
Was endlich Beachtung verdient!
Was Politiker schon lange hätten aufgreifen müssen, versuchen die Betroffenen nun selbst unters Volk zu bringen: " Wir waren zunächst 5 Verwahrte, hier in einer der Abteilungen der Strafanstalt Pöschwies, bei welchen mit immer unbegreiflicheren, ja oft absurden Argumenten ein Verwahrungsurteil gegen uns gerechtfertigt und aufrechterhalten wird. Fünf Verwahrte von mittlerweile Hunderten schweizweit." schreibt der Initiator, Beat Meier, in der Einleitung zur Homepage von "Fair-wahrt?"
Er macht auf die Tatsache aufmerksam, "dass es weniger um Sicherheit der Gesellschaft, sondern darum geht, dem politischen und gesellschaftlichen Klima zu genügen. Niemand will mehr Verantwortung übernehmen - wobei es oft vor allem um Angst vor negativen Schlagzeilen, um Machterhalt, um Gesichtwahrung und um das Spiel mit der von der Skandalpresse und von gewissen Parteiinteressen geschürten gesellschaftlichen Angst geht"
Fakt ist nämlich, dass Verwahrte genau gleich - wenn nicht sogar strenger, aus absurden Gründen - untergebracht und behandelt werden wie Strafgefangene.
Das steht im Widerspruch zu den Menschenrechten und ist vor allem deshalb besonders skandalös, weil sich unsere Schweiz doch so gerne bestaunt und bewundert sieht aufgrund ihrer sozialen Einrichtungen. Ganz direkt steht es im Widerspruch zu Artikel 8 der Bundesverfassung:
Art. 8 Rechtsgleichheit
1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung
Klar gegen die bestehden Umstände, unter welchen Verwahrte heute ihr Leben fristen müssen, zeigt z.B. die Bestimmung imSchweizerischen Strafgesetzbuch :
Art. 64 4. Verwahrung. b)
auf Grund einer anhaltenden oder langdauernden psychischen Störung von erheblicher Schwere, mit der die Tat in Zusammenhang stand, ernsthaft zu erwarten ist, dass der Täter weitere Taten dieser Art begeht und die Anordnung einer Massnahme nach Artikel 59 keinen Erfolg verspricht.
Eine "anhaltende oder langdauernde psychische Störung von erheblicher Schwere" ist doch ein krankhafter Zustand eines Menschen!
Da ist doch wirklich etwas nicht nur faul im Staate Schweiz, da geschehen Skandale, die unserem Lande einfach nicht würdig sind.
Wer sich da heraushalten will mit etwa einer Begründung wie dieser: "Die haben selbst verschuldet, was sie nun zu erdulden haben", verstösst gegen ein Grundrecht, das in Art. 7 der Bundesverfassung verankert ist:
Art. 7 Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.
Umso mehr dann, wenn ein Mensch nicht mehr gemäss "normalen Volksempfinden" funktioniert.
Ein ganz anderes Problem ist aber auch dann noch nicht gelöst, wenn den Verwahrten vielleicht doch einmal menschenwürdige Unterbringung gewährt wird.
Nämlich die Frage: sind alle Verwahrten wirklich zu Recht verwahrt?
(Recht im Sinne von Rechts-Sprechung, aber noch mehr zu Recht, aufgrund von seriösen psychologischen Neubeurteilungen!)
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