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Samstag, 10.Juli 2009
Staatsrechtlicher Sadismus?
(Der Begriff Sadist wird heutzutage im allgemeinen Sprachgebrauch auch für Personen verwendet, welche sich am Leid anderer erfreuen können. Wikipedia)
Heute im
: Osterwalder: Freund her – oder Hungertod
Ich habe Herrn Osterwalder schon einige Male im Besuchsraum der Pöschwies gesehen und beobachten können, wie er mit seinen Besucherinnen (es waren immer Frauen) kommuniziert hat.
Ich will hier nicht schreiben, was für Gedanken mir durch den Kopf gingen, wenn ich Osterwalder und seine Besucherinnen von einem anderen Besuchertisch aus beobachtete. Nur eines: Osterwalder ist ein gebrochener Mann und wirkt mitleiderregend. Mich hat es jedesmal gefreut zu sehen, dass er noch Freund(inn)e(n) hat. Punkt.
Ich mache mir dazu meine Gedanken, Sie wohl die Ihrigen, wenn Ihnen seine Situation nicht gleichgültig ist! Ich bin der Justizanstalt Pöschwies dankbar, dass man wenigstens im Besuchsraum einen kleinen Einblick bekommt in das Leben der Menschen hinter den Mauern und dem Stacheldraht und ihnen (wenn auch in angemessen eingeschränktem Masse) begegnen darf.
Ich frage mich:
Trotzdem: Wer einmal in die Mühlen der Justiz geraten ist, steht dieser Staatsgewalt anders gegenüber und muss eine Menge von seinem früheren Gerechtigkeitsgefühl neu einordnen, das er vorher der Justizia seines Heimatlandes in gutstaatsbürgerlicher Treue als unfehlbare Instanz zugewiesen und daran geglaubt hat, dass recht ist, wie Recht gesprochen und vollzogen wird...
Osterwalder wurde verurteilt. Osterwalder hat Schlimmes getan und muss nun dafür lebenslang, büssen. Angerichteter Schaden kann meist nicht rückgängig gemacht werden. (Insbesondere wenn es sich nicht um eine Tat-"Sache", sondern um eine so grausame Menschenschädigung handelt...)
Osterwalder ist verwahrt. Eigenartigerweise, ohne dass er sein Schuld abgesessen hat, weil die Strafe "zugunsten einer Verwahrung auf unbestimmte Zeit aufgeschoben. " wird (u.a. gemäss NZZ vom 20.05.1998 )
Osterwalder bekannte in einem sehr bedenkenswerten und schonungslos offenen Interview-Bericht von Peter Holenstein in der Weltwoche:
"Ich bin zu Recht als geistig abnormer Straftäter verwahrt worden, denn kein normaler Mensch kann das tun, was ich getan habe."
Die darauf folgende Kritik stehen ihm aber nur wenige zu und noch weniger (oder eigentlich niemand) ist bereit, darauf einzugehen und entspechende Konsequenzen daraus zu ziehen und in die Tat umzusetzen:
"Die Verwahrung hat den Zweck, mich von der Öffentlichkeit fernzuhalten, und nicht, mich täglich zu bestrafen. Eigentlich hatte ich erwartet, in eine Institution, zum Beispiel in eine psychiatrische Klinik, zu kommen, wo mir wegen meiner Krankheit geholfen wird. Doch gelandet bin ich im Zuchthaus. Das Konzept der Verwahrung psychisch kranker Täter im normalen Strafvollzug erachte ich als falsch. Es kann gar nicht funktionieren."
Verwahrung ist in der Schweiz de facto eine Verurteilung zu "lebenslänglich" ohne jegliche dem Verhalten angemessene Vergünstigungen, ohne jede Aussicht auf Erleichterungen im Vergleich zum effektiven Strafvollzug. An (bewachte!) Urlaubsgewährungen darf nicht einmal gedacht werden!
Osterwalder ist oder war sicher unbestrittenermassen ein psychisch schwer angeschlagener Mensch, also offensichtlich krank. So schätzt er sich auch selbst ein.
Und jetzt noch dies: Osterwalder hat sich in einen anderen, in der Pöschwies Verwahrten, verliebt:
:
"Beim Freund handelt es sich um einen ebenfalls verwahrten Insassen der Pöschwies. Als die Liebesbeziehung zwischen den beiden Männern öffentlich wurde, wurde der 39-jährige Freund in die Strafanstalt Thorberg im Kanton Bern versetzt."
Osterwalder zum Tages-Anzeiger:
«Wir verliebten uns ineinander, und es begann eine wunderbare Beziehung», schreibt der 54-Jährige. Niemand in der Abteilung habe sich daran gestört, und niemand habe reklamiert – «was fast als Sensation bezeichnet werden darf».
Im Gefängnis aber gelten Bedingungen, die kaum jemand einem Verwahrten zumuten würde, der sich über den wahren Sinn der Verwahrung Gedanken macht:
"Die Liebe wurde in der Strafanstalt aber öffentlich, als Osterwalder mit seinem Freund eine eingetragene Partnerschaft eingehen wollte. Weil dafür eine gültige Identitätskarte nötig ist, wurde ein entsprechendes Gesuch an die Strafanstalt Pöschwies eingereicht. Die Verantwortlichen reagierten umgehend: Gemäss Osterwalder wurde der 39-Jährige sofort versetzt – er befindet sich jetzt in der Berner Strafanstalt Thorberg – und Osterwalder wegen Suizidgefahr in eine gesicherte Zelle gebracht. Nachdem sein Therapeut die Nichtsuizidalität schriftlich bestätigt hatte, wurde Osterwalder wieder in seine alte Zelle zurückgebracht. Seitdem haben sich die Männer nicht mehr treffen oder kontaktieren können."
Nun aber geht es scheinbar wirklich um Leben und Tod...
a.
auf Grund der Persönlichkeitsmerkmale des Täters, der Tatumstände und seiner gesamten Lebensumstände ernsthaft zu erwarten ist, dass er weitere Taten dieser Art begeht; oder
b.
auf Grund einer anhaltenden oder langdauernden psychischen Störung von erheblicher Schwere, mit der die Tat in Zusammenhang stand, ernsthaft zu erwarten ist, dass der Täter weitere Taten dieser Art begeht und die Anordnung einer Massnahme nach Artikel 59 keinen Erfolg verspricht.
Weil immerhin registriert wurde, dass man solches nicht verbieten oder wegtherapieren kann, greift man zur Radikalmethode der Amputation jenes Körper(teile)s, der gemäss unserer Rechtsordnung anscheinend irreparable schädliche Folgen hinter sich nachzuziehen droht.
Wo kämen wir denn hin, wenn anstatt Zucht und Ordnung, Liebe die Macht übernähme!?
Stellt sich die Frage, ob da die richtigen Fachexperten entschieden haben. Eigentlich wären es ja Ärzte diverser Fakultäten, die hier entscheiden müssten. Es geht um eine "psychosomatische Störung", als die man "Verliebtheit" auch bezeichnen könnte!
Aber der Justizia geht es ums Prinzip!
Wo würde das hinführen, wenn man in den Gefängnissen praktizierte Liebe zuliesse!!!?
Aus rein praktischen Gründen sicher eine berechtigte Frage und auch beim besten Willen kaum in die Praxis umzusetzen, da man ja so homosexuelle Strafgefangene bevorzuigen würde. Letztlich also dürfte es keine geschlechtergetrennten Gefängnisse mehr geben!
Deshalb nochmals die Frage:
Stefan Hohler wagte viel mit seiner aufrüttelnden Dokumentation am 27.6. im Tages-Anzeiger.!
Und natürlich ganz besonders Peter Hohlenstein mit seinem Bericht über Osterwalder: Vom Millionär zum Babyquäler und «Mein Leben ist gelaufen» und seinem Aufruf "Todesstrafe-light" in der Weltwoche.
Höchst bedenklich, dass sich diese Frage so Wenige stellen und kaum jemand den Mut hat, diese Frage der Öffentlichkeit als Gewissensfrage vorzulegen, geschweige denn, sich für mehr Gerechtigkeit in dieser "Sache" (in der es um Menschen geht) mit Titel und Namen einzusetzen!
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